Brutto-Netto-Rechner für Werkstudenten 2026
Berechne dein Nettogehalt als Werkstudent 2026: Dank Werkstudentenprivileg zahlst du nur die Rentenversicherung, keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung.
Gilt für bis zu 20 Wochenstunden in der Vorlesungszeit.
Abzüge im Detail
- Bruttogehalt
- 1.500,00 €
- Lohnsteuer
- −9,25 €
- Rentenversicherung
- −119,43 €
- Arbeitslosenversicherung
- −0,00 €
- Krankenversicherung
- −0,00 €
- Pflegeversicherung
- −0,00 €
- Nettogehalt
- 1.371,32 €
Dein Brutto plus der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Umlagen U1 bis U3, Unfallversicherung und weitere Kosten kommen für den Arbeitgeber noch hinzu; die vollen Personalkosten zeigt der Arbeitgeber-Gehaltsrechner.
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Wie viel netto bleibt als Werkstudent?
Als Werkstudent zahlst du 2026 nur Rentenversicherung (9,3 %, zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage), keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung, und Lohnsteuer erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag von 12.348 € übersteigt.
Die Formel
Netto = Monatsbrutto minus Rentenversicherung minus Lohnsteuer nach deiner Steuerklasse. Die Rentenversicherung beträgt 9,3 % vom Brutto (bis zur Beitragsbemessungsgrenze), zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat 9,3 % einer reduzierten Bemessungsgrundlage (Übergangsbereich). Die Lohnsteuer liegt unterhalb des Grundfreibetrags von 12.348 € bei 0 €.
Rechenbeispiel
Beispiel: Bei 1.000 € Monatsbrutto liegt die reduzierte Bemessungsgrundlage im Übergangsbereich bei 568,36 €, die Rentenversicherung also bei 52,86 €; in Steuerklasse I fällt keine Lohnsteuer an, ausgezahlt werden also 947,14 €.
Wichtige Werte 2026
| Rentenversicherung Arbeitnehmer | 9,3 % vom Brutto, zwischen 603,01 und 2.000 € reduziert (Übergangsbereich) |
|---|---|
| Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung | entfallen (Werkstudentenprivileg) |
| Grundfreibetrag 2026 | 12.348 € im Jahr, rund 1.029 € im Monat bei Steuerklasse I |
| Stundengrenze in der Vorlesungszeit | 20 Wochenstunden |
| Semesterferien | mehr Stunden möglich, ohne den Status zu verlieren |
| Unter 603 € im Monat | es gilt Minijob-Recht statt Werkstudentenprivileg |
Werte geprüft:
Werkstudent brutto netto: Tabelle 2026
Nettolohn für typische Werkstudenten-Gehälter, berechnet mit demselben Rechenkern wie der Rechner oben. Annahmen: Steuerklasse I, keine Kinder, ohne Kirchensteuer. Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen dank Werkstudentenprivileg nicht an.
| Brutto im Monat (€) | Rentenversicherung (€) | Lohnsteuer (€) | Netto im Monat (€) |
|---|---|---|---|
| 700 | 12,91 | 0,00 | 687,09 |
| 1.000 | 52,86 | 0,00 | 947,14 |
| 1.200 | 79,49 | 0,00 | 1.120,51 |
| 1.500 | 119,43 | 9,25 | 1.371,32 |
| 2.000 | 186,00 | 88,16 | 1.725,84 |
| 2.500 | 232,50 | 187,33 | 2.080,17 |
Ab wann zahlt ein Werkstudent Lohnsteuer?
In Steuerklasse I wird nach diesem Rechner ab rund 1.422 € brutto im Monat Lohnsteuer einbehalten. Darunter bleibt bis auf die Rentenversicherung alles netto: Bei 1.000 € brutto sind das 947,14 € netto.
Die monatliche Lohnsteuer rechnet so, als würdest du das ganze Jahr so viel verdienen. Arbeitest du nur einige Monate oder schwankt dein Lohn, liegt dein Jahreseinkommen oft unter dem Grundfreibetrag, und die einbehaltene Lohnsteuer bekommst du mit der Steuererklärung zurück.
Wie viel darf ein Werkstudent verdienen?
Eine feste Verdienstgrenze für das Werkstudentenprivileg gibt es nicht, entscheidend ist die Arbeitszeit: In der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, in den Semesterferien auch mehr. Bis zur Minijob-Grenze von 603 € im Monat gilt allerdings Minijob-Recht statt Werkstudentenregeln.
Wichtig für die Krankenversicherung: Über die Eltern familienversichert bleibst du nur, solange dein regelmäßiges Gesamteinkommen nicht über 565 € im Monat liegt (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 10 SGB V, 2026), im Minijob bis 603 €. Verdienst du mehr, brauchst du eine eigene studentische Krankenversicherung, deren Beitrag der Rechner nicht abzieht.
Wie viele Stunden darf ein Werkstudent arbeiten?
Während der Vorlesungszeit höchstens 20 Stunden pro Woche, damit das Studium im Vordergrund bleibt. In den Semesterferien, am Abend oder am Wochenende darf es auch mehr sein. Arbeitest du im Laufe eines Jahres mehr als 26 Wochen mit über 20 Wochenstunden, gehen die Sozialversicherungsträger in der Regel nicht mehr von einem Werkstudenten aus, dann fallen die vollen Sozialabgaben an.
So funktioniert das Werkstudentenprivileg
Als Werkstudent zahlst du dank des Werkstudentenprivilegs nur den Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung (9,3 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze, zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat auf eine reduzierte Bemessungsgrundlage nach § 20 Abs. 2a SGB IV), keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 20 Abs. 2 SGB XI, § 27 Abs. 4 SGB III).
Lohnsteuer fällt normal nach deiner Steuerklasse an, allerdings erst, wenn dein zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 € im Jahr, rund 1.029 € im Monat bei Steuerklasse I). Unterhalb davon zahlst du keine laufende Lohnsteuer.
Das Werkstudentenprivileg gilt in der Vorlesungszeit nur bis 20 Wochenstunden, in den Semesterferien darfst du auch mehr arbeiten, ohne den Status zu verlieren. Arbeitest du dauerhaft mehr, greifen die vollen Sozialabgaben wie bei einer regulären Anstellung.
Abgrenzung zum Minijob: Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) gilt Minijob-Recht mit eigenen Regeln (Rentenversicherungs-Opt-out möglich). Darüber, aber innerhalb der 20-Stunden-Regel, greift das Werkstudentenprivileg.
Häufige Fragen
- Welche Abgaben zahlt ein Werkstudent?
- Nur die Rentenversicherung (9,3 % Arbeitnehmeranteil, zwischen 603,01 und 2.000 € im Monat weniger, weil der Übergangsbereich die Bemessungsgrundlage senkt). Keine Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung dank Werkstudentenprivileg. Je nach Höhe und Steuerklasse kann Lohnsteuer anfallen.
- Ab wann zahlt ein Werkstudent Lohnsteuer?
- Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt (2026: 12.348 € im Jahr, rund 1.029 € im Monat bei Steuerklasse I). Zu viel gezahlte Lohnsteuer wird oft über die Steuererklärung erstattet.
- Was ist die 20-Stunden-Regel?
- In der Vorlesungszeit darfst du als Werkstudent höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit das Werkstudentenprivileg (keine KV/PV/AV-Pflicht) gilt. In den Semesterferien ist auch mehr möglich.
- Werkstudent oder Minijob, was gilt für mich?
- Bis zur Geringfügigkeitsgrenze (2026: 603 € im Monat) greift Minijob-Recht mit Rentenversicherungs-Opt-out. Darüber, aber innerhalb der 20-Stunden-Regel, gilt das Werkstudentenprivileg. Details zum Minijob findest du im Minijob-Rechner.
- Warum weicht mein Netto von diesem Ergebnis ab?
- Dieser Rechner nutzt die amtliche Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzug, die bei Studierenden ohne KV/PV-Beitrag leicht abweichen kann. Er ersetzt keine echte Lohnabrechnung.
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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:
Quellen:
Prüfumfang: Formeln und Referenzwerte wurden gegen die oben genannten Quellen geprüft, durch die Redaktion von Nomado24. Geprüft wird die Rechenlogik, nicht deine persönliche Konstellation. Keine Steuer- oder Rechtsberatung.
