Minijob-Rechner 2026: netto bis 603 €

Berechne deinen Minijob-Nettolohn 2026: bis zur Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat, mit oder ohne Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Nettogehalt
518,63 €pro Monat
Brutto im Jahr: 6.456 €Netto im Jahr: 6.224 €Abgabenquote: 3.6%
NettogehaltRentenversicherung

Abzüge im Detail

Bruttogehalt
538,00 €
Lohnsteuer
−0,00 €
Rentenversicherung
−19,37 €
Arbeitslosenversicherung
−0,00 €
Krankenversicherung
−0,00 €
Pflegeversicherung
−0,00 €
Nettogehalt
518,63 €
Brutto + Arbeitgeber-Sozialbeiträge688,64 €

Dein Brutto plus der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Umlagen U1 bis U3, Unfallversicherung und weitere Kosten kommen für den Arbeitgeber noch hinzu; die vollen Personalkosten zeigt der Arbeitgeber-Gehaltsrechner.

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Im Minijob verdienst du 2026 bis zu 603 € im Monat ohne Lohnsteuer und ohne Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung; der Rentenbeitrag beträgt meist 3,6 %, kann unter 175 € Monatsverdienst aber höher sein. Mit bewilligter Befreiung entfällt dein Rentenbeitrag.

Die Formel

Netto = Monatsbrutto minus Rentenbeitrag (meist 3,6 %, unter 175 € kann der Mindestbeitrag gelten; 0 % mit bewilligter Befreiung); Lohnsteuer sowie Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen auf Arbeitnehmerseite nicht an.

Rechenbeispiel

Beispiel: An der Geringfügigkeitsgrenze von 603 € im Monat sind 3,6 % Rentenversicherung 21,71 €, ausgezahlt werden also 581,29 €. Mit bewilligtem Befreiungsantrag bekommst du die vollen 603 €.

Wichtige Werte 2026

Geringfügigkeitsgrenze 2026603 € pro Monat
Zugrunde liegender Mindestlohn 202613,90 € pro Stunde (603 = 13,90 × 130 ÷ 3, aufgerundet)
Rentenversicherung Arbeitnehmermeist 3,6 %; Mindestbeitrag unter 175 € beachten
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungentfallen für Arbeitnehmer
Lohnsteuer Arbeitnehmerkeine, der Arbeitgeber führt meist 2 % Pauschsteuer ab
Oberhalb der GrenzeÜbergangsbereich (Midijob) bis 2.000 € im Monat

Werte geprüft:

Wie viele Stunden darf ich im Minijob arbeiten?

Eine feste Stundengrenze gibt es im Minijob nicht, begrenzt ist der Verdienst: 2026 höchstens 603 € im Monat. Zum Mindestlohn von 13,90 € sind das höchstens 43,3 Stunden im Monat, rund 10 Stunden pro Woche. Je höher dein Stundenlohn, desto weniger Stunden passen unter die Grenze.

Maßgeblich ist der regelmäßige Verdienst im Jahresdurchschnitt, also höchstens 7.236 € im Jahr. Ein gelegentliches, nicht vorhersehbares Überschreiten ist in bis zu zwei Monaten innerhalb von zwölf Monaten erlaubt, jeweils bis zum Doppelten der Monatsgrenze.

StundenlohnHöchstens Stunden pro MonatRund Stunden pro Woche
13,90 €(Mindestlohn)43,310
14,00 €439,9
15,00 €40,29,2
16,00 €37,68,6
18,00 €33,57,7
20,00 €30,16,9

So wird der Minijob 2026 berechnet

Die Geringfügigkeitsgrenze ist an den Mindestlohn gekoppelt und liegt 2026 bei 603 € im Monat (Mindestlohn 13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet, § 8 Abs. 1a SGB IV). Bis zu diesem Betrag gilt Minijob-Recht.

Im gewerblichen Minijob zahlst du meist 3,6 % Rentenbeitrag; unter 175 € Monatsverdienst kann dein Anteil wegen des Mindestbeitrags höher sein (die Differenz zum vollen Satz von 18,6 % übernimmt die Arbeitgeber-Pauschale von 15 %). Auf Antrag (Befreiungsantrag) kannst du dich von dieser Pflicht befreien lassen, dann bekommst du den vollen Verdienst ausgezahlt, verzichtest aber auf zusätzliche Rentenansprüche.

Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlst du im Minijob nicht als Arbeitnehmer. Auch laufende Lohnsteuer fällt für dich nicht an, der Arbeitgeber führt stattdessen meist eine Pauschsteuer ab.

Der Arbeitgeber zahlt zusätzlich Pauschalabgaben zur Renten- und Krankenversicherung (15 % und 13 %), die du im Rechner als Kontextwert siehst (Brutto + Arbeitgeber-Sozialbeiträge). Dazu kommen für ihn noch 2 % Pauschsteuer und die Umlagen U1, U2 und U3. Nichts davon mindert deinen Nettolohn.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Minijob-Grenze 2026?
Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt (13,90 € × 130 ÷ 3, aufgerundet) und kann sich jährlich ändern.
Muss ich im Minijob Rentenversicherung zahlen?
Standardmäßig ja: meist 3,6 %. Unter 175 € im Monat kann wegen des Mindestbeitrags ein höherer Eigenanteil anfallen. Mit einem Befreiungsantrag kannst du dich davon befreien lassen und bekommst den vollen Betrag netto, verzichtest aber auf zusätzliche Rentenansprüche.
Zahle ich im Minijob Steuern?
Als Arbeitnehmer in der Regel nicht: Der Arbeitgeber führt meist eine Pauschsteuer von 2 % ab, die deinen Nettolohn nicht mindert.
Was passiert bei mehr als 603 € im Monat?
Dann greift nicht mehr das Minijob-Recht, sondern der Übergangsbereich (Midijob) bis 2.000 € mit reduzierten, aber nicht null Sozialabgaben. Nutze dafür den Brutto-Netto-Rechner.
Zahlt der Arbeitgeber auch Abgaben?
Ja, der Arbeitgeber zahlt Pauschalabgaben zur Renten- und Krankenversicherung sowie Umlagen. Diese mindern nicht deinen Nettolohn, sondern erhöhen die Kosten für den Arbeitgeber.

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Stand (Steuerjahr 2026) · zuletzt geprüft:

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